Ein Häkchen hier und ein Knopfdruck da, und schon flimmern die gewünschten Informationen über den Bildschirm. Erst die saftige Rechnung im Postkasten offenbart, dass beim allzu unvorsichtigen Umgang mit den Tasten ein Fehler passiert sein muss. Ein Versehen? Nicht immer!
Die Gratis-Lüge
Kostenlose Angebote im Internet verlocken dazu, Verträge einzugehen. Nur allzu oft markieren Internetnutzer die ungelesenen AGB des Anbieters als “gelesen und akzeptiert”. Dennoch muss der Verbraucher für den Schaden nicht immer haften, denn: Abzocker verstecken Stolperfallen im Kleingedruckten der AGB. “Wesentliche Vertragsbestandteile dürfen nicht nur in den AGB stehen, sondern müssen deutlich sichtbar und für jedermann zugänglich auf der Website veröffentlicht werden”, berät Angela Ederer, Verbraucherbaraterin für die Beratungsstellen Cham und Schwandorf. Zumindest müsste auf der Website in deutlicher Art und Weise darauf hingewiesen werden, dass in den AGB, wozu auch Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels zählen, noch etwas sehr Wichtiges geregelt wird.
Die Abo-Falle
Auch wenn das folgende Beispiel schon einige Jahre alt ist, so wiederholen sich die Tricks in abgewandelter Form inmmer wieder: Allein von April bis Mitte Mai 2006 wandten sich 15 überrumpelte Internetnutzer an Angela Ederer. Sie wurden einerseits nicht über das Widerrufsrecht belehrt, andererseits hatten Anbieter vermeintlicher kostenloser Dienste wichtige Vertragsbestandteile in den AGB “versteckt” oder anderweitig unauffällig deklariert.
Da war das kostenlose Angebot der Gesellschaft ISAS auf www.routenplanung-heute.com plötzlich ein Abo und somit ganze 84,00 Euro/Jahr wert. Diese mit Gratisangeboten lockende Firma ist auch auf folgenden Seiten “geschäftstüchtig” im Internet unterwegs: www.songtexte-heute.com, www.hausaufgaben-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com, www.suchen-heute.com. Die Firma ISAS legt noch eins drauf: Der Telefonkontakt zu den Betreibern ist nur über eine kostenpflichtige 0180-5-Nummer möglich. Fragt der Internetnutzer per Mail an, bewegt er sich im Kreisverkehr : Die Antwortmail verweist ihn zurück auf die Website!
Die Seiten von ISAS wurden mittlerweile verändert. Der Nutzer liest auf der Startseite folgenden Hinweis (Stand 25. Mai 2006): “Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.” Auch die Widerrufsbelehrung steht nun deutlich lesbar auf der Homepage. Für viele Nutzer kommt das zu spät.
In Bezug auf die eigene Abonnement-Verwaltung kann ich an dieser Stelle einen relativ neuen Internetdienst empfehlen: abo-stop.de. Sie dazu auch: Verträge rechtzeitig kündigen.
Widerrufsrecht nutzen
Angela Ederer rät den Verbrauchern, die Rechnung nicht zu bezahlen und nur ein Mal auf eine Mahnung zu reagieren: schriftlich, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an den Rechnungssteller senden und ggf. zusätzlich per Mail oder Fax.
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eingeht, sollten die betroffenen Verbraucher einen Rechtsbeistand einschalten. Auch bei den bundesweit tätigen Verbraucherberatungsstellen kann Hilfe eingeholt werden.
Je nach Gestaltung des Internetangebots können Rechtfertigungsgründe der Verbraucher sein: “Irrtum bezüglich der Tragweite der Teilnahmeerklärung, bewusste Irrefühung oder arglistige Täuschung.
Sätze, wie “Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.” auf einer Internetseite der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR sind nicht rechtskonform.
Damit “Gratis” nicht teuer wird
Nutzer sollten als Nachweis stets jeden Bestellvorgang im Internet dokumentieren, z. B. durch das Ausdrucken der Website mit Datum, selbst bei vermeintlich kostenlosen Angeboten. Denn: Eine Website ist schnell geändert, dann ist die Beweissicherung nicht mehr möglich. So geschehen bei den oben aufgeführten, von der Firma ISAS betriebenen Webseiten.
Nützliche Links zur Thematik:
- Der Bundesverband der Verbraucherzentralen publiziert eine Liste mit Kostenfallen
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf
- eine Liste mit Domain-Namen, bei deren Nutzung Vorsicht geboten sein kann:
http://www.dialerdomains.tk/
- Textbaustein Abo-Falle & Vertrag mit Minderjährigen:
http://weblawg.saschakremer.de/2007/01/26/textbaustein-abo-falle-vertrag-mit
-minderjahrigen/
- Die Masche Einschüchterung und Drohung:
http://www.augsblog.de/2007/03/22/schriftwechsel-absurd/
sowie





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